- Regelsatz
- Re|gel|satz, der:Richtsatz für die Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe.
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Regelsatz,Sozialpolitik: ein Richtsatz für die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe. Die Höhe des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand und den Alleinerziehenden (Eckregelsatz) wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und betrug am 1. 7. 1995 im Bundesdurchschnitt 519 DM monatlich (neue Länder 508 DM). Für Haushaltsangehörige sind die Zahlungen prozentual nach Altersgruppen gestaffelt: 50 % (bis zum vollendeten 7. Lebensjahr; 55 % bei Alleinerziehenden), 65 % (Beginn des 8. bis Vollendung des 14. Lebensjahres), 90 % (Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres) und 80 % (ab Beginn des 19. Lebensjahres) des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand (§ 2 Regelsatzverordnung vom 20. 7. 1962). Seit 1990 wurde für die Festlegung des Regelsatzes das von der amtlichen Statistik durch Verbrauchsstichproben ermittelte Verbrauchsverhalten der unteren Einkommensgruppen zugrunde gelegt. Der Regelsatz sollte zusammen mit den Durchschnittsbeträgen für die Kosten der Unterkunft unter dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt unterer Lohngruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld bleiben, soweit nicht die Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei größeren Haushaltsgemeinschaften dem entgegenstand. Die Regelsätze wurden zum 1. 7. 1996 um ein Prozent angehoben; die Anpassungssätze (1. 7. 1997 und 1. 7. 1998) richten sich nach der Entwicklung des Nettoarbeitsentgelts im alten Bundesgebiet (§ 22 Absatz 6 Bundessozialhilfegesetz). Ab 1999 sollen die Regelsätze nach den jährlichen statistischen Veränderungen von Nettoeinkommen und Lebenshaltungskosten angepasst werden. Bei Verweigerung zumutbarer Arbeit durch einen Sozialhilfeempfänger ist gemäß § 25 Bundessozialhilfegesetz (mit Wirkung ab 1. 8. 1996) der Regelsatz um mindestens 25 % zu kürzen. Ferner ist das Lohnabstandsgebot zwischen Sozialhilfesätzen und untersten Lohngruppen verstärkt worden.* * *
Re|gel|satz, der: Richtsatz für die Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe.
Universal-Lexikon. 2012.